5 aktuelle Punkte, die das Berichtsheft erfüllen muss
In seinem Berichtsheft dokumentiert der Azubi, was er im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule gelernt hat. Möchte er später seine Abschlussprüfung ablegen, ist ein ordnungsgemäß geführtes Berichtsheft Pflicht.
Für viele Azubis ist es nervig und lästig, ein Berichtsheft zu führen. Und wozu das Ganze gut sein soll, können sie nicht nachvollziehen. Mit der Arbeit im Ausbildungsbetrieb und dem Besuch der Berufsschule haben sie schließlich schon genug zu tun.
Ob sie die Ausbildungsinhalte draufhaben, können sie bei der Zwischen- und der Abschlussprüfung zeigen. Tatsächlich sind es aber gerade die Azubis, die am meisten vom Berichtsheft haben. Außerdem bringt alles Jammern nichts, denn am Berichtsheft führt nun einmal kein Weg vorbei. Aber vielleicht helfen ja die folgenden Infos dabei, sich mit dem Berichtsheft doch noch anzufreunden.
Inhalt
Was es mit dem Berichtsheft auf sich hat
Das Berichtsheft weist nach, was der Azubi während seiner Berufsausbildung gelernt hat. Offiziell heißt das Berichtsheft deshalb auch Ausbildungsnachweis. Und die Pflicht, ein Berichtsheft zu führen, ist sogar gesetzlich geregelt. § 13 Nr. 7 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) verpflichtet den Azubi nämlich zum Führen eines Ausbildungsnachweises.
Der Ausbildungsbetrieb muss dafür sorgen, dass der Azubi sein Berichtsheft schreibt. Außerdem muss der Ausbildungsbetrieb die Berichte regelmäßig kontrollieren. Das ergibt sich aus § 14 Abs. 2 BBiG. Die Ausbildungsverordnungen der verschiedenen Ausbildungsberufe enthalten ebenfalls Klauseln, die das Berichtsheft zur Pflicht machen. Wichtig für den Azubi ist außerdem noch § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG. Hier steht nämlich, dass ein ordnungsgemäß geführtes Berichtsheft eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung ist.
Das Berichtsheft selbst beinhaltet ein Deckblatt und viele Blätter für die Berichte. Bei den Berichten kann es sich um Tages- oder um Wochenberichte handeln. Ob der Azubi sein Berichtsheft täglich oder wöchentlich führen muss, sagt ihm sein Ausbildungsbetrieb. Es gibt zwar noch eine dritte Variante. Hier besteht das Berichtsheft aus Monatsberichten.
Allerdings sind monatlich geführte Berichtshefte sehr selten. Durch die Berichte dokumentiert der Azubi, was er gemacht oder gelernt hat. Das Berichtsheft ist also eine Art Tagebuch der Ausbildungszeit. Die Vordrucke für das Berichtsheft bekommt der Azubi normalerweise von seinem Ausbildungsbetrieb. Falls nicht, kann er sich die Vorlagen kostenlos auf der Seite seiner zuständigen IHK oder HWK herunterladen.
Warum das Berichtsheft hilfreich ist
Die täglichen oder wöchentlichen Berichte schaffen einerseits die Grundlage für die Überprüfung, ob die Ausbildung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Die Stelle, die die Ausbildung überwacht, kann also nachvollziehen, ob dem Azubi alle Ausbildungsinhalte vermittelt wurden, die die Ausbildungsverordnung vorsieht und die der Azubi zur Ausübung seines Berufes braucht.
Andererseits kann sich der Ausbilder durch die regelmäßige Kontrolle der Berichte einen Überblick über die Fortschritte des Azubis verschaffen. Er kann mitverfolgen, ob der Azubi die Ausbildungsinhalte verstanden hat und umsetzen kann. Falls nicht, kann er eingreifen und den Azubi auf diese Weise darin unterstützen, das Ausbildungsziel zu erreichen.
In erster Linie profitiert aber der Azubi von seinem Berichtsheft. Denn während er seine Berichte schreibt, lässt er den Tag oder die Woche noch einmal Revue passieren. Er setzt sich mit den Ausbildungsinhalten auseinander, beschäftigt sich mit seinen Aufgaben und denkt über seine Tätigkeiten nach. Das hat einen Lerneffekt zur Folge, der dem Azubi dabei hilft, die gelernten Inhalte zu verinnerlichen.
Gleichzeitig entwickelt sich das Berichtsheft im Laufe der Zeit zu einem Nachschlagewerk. Der Azubi kann jederzeit nachlesen, was er alles gemacht und wann er was gelernt hat. Bei der Vorbereitung auf die Prüfungen kann das äußerst hilfreich sein.
Und:
Auch der Azubi kann mithilfe seines Berichtsheftes abgleichen, ob ihm alle Inhalte vermittelt werden, die laut Ausbildungsverordnung vorgesehen sind. Falls nicht, kann er noch rechtzeitig eingreifen.
5 Punkte, die das Berichtsheft erfüllen muss
Ob der Azubi Tages- oder Wochenberichte schreiben muss und ob die Berichte ausformuliert sein müssen oder ob Stichworte ausreichen, klärt der Azubi mit seinem Ausbilder. Doch unabhängig davon, wie das Berichtsheft geführt wird, müssen die folgenden fünf Punkte immer erfüllt sein:
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Basisangaben
Auf dem jedem Blatt im Berichtsheft müssen der Name des Azubis und das Ausbildungsjahr angegeben sein. Außerdem muss vermerkt sein, auf welchen Zeitraum sich der jeweilige Bericht bezieht.
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Präzise Beschreibungen
Der Azubi muss keine Romane schreiben. Es genügt, wenn er seine Aufgaben und Tätigkeiten kurz und knapp beschreibt. Allerdings muss aus den Beschreibungen hervorgehen, was der Azubi genau gemacht oder gelernt hat. Deshalb sollte es der Azubi nicht bei allgemeinen Angaben belassen, sondern präzise werden.
So sollte er beispielsweise nicht nur “Arbeiten im Lager” schreiben, sondern ausführen, welche Arbeiten er im Lager erledigt hat (z.B. Ware angenommen, Lieferpapiere geprüft, Ware auf Mängel kontrolliert, Ware sortiert, erfasst und sachgerecht eingelagert usw.). Außerdem sollte aus den Berichten hervorgehen, wie lange die jeweiligen Arbeiten gedauert haben. Als grobe Faustregel gilt, dass ein Wochenbericht eine DIN A4-Seite lang sein sollte.
Übrigens:
Natürlich wird es während der Ausbildung immer wieder Phasen geben, in denen nichts Außergewöhnliches passiert und in denen der Azubi nichts Neues lernt, sondern nur eintönige Routineaufgaben erledigt. Da das Berichtsheft den Verlauf der Ausbildung dokumentieren soll, dürfen sich die Inhalte ruhig wiederholen.
Damit sich die Berichte nicht wortwörtlich gleichen, sollte der Azubi in diesem Fall aber versuchen, die Formulierungen etwas abzuändern. Oder der Azubi berichtet nicht nur über seine Aufgaben und Tätigkeiten, sondern auch über andere Themen, die mit der Ausbildung zusammenhängen. Wie sieht sein Arbeitsplatz aus? Welche Geräte verwendet er? Wofür verwendet er wann welches Computerprogramm? Wie sieht seine Arbeitskleidung aus und warum trägt er sie? Wie werden Meetings vorbereitet und durchgeführt?
Auch solche Inhalte sind Bestandteil der Ausbildung und können im Berichtsheft zum Thema werden, wenn es in der jeweiligen Ausbildungsphase ansonsten nicht viel Spannendes zu berichten gibt.
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Vollständigkeit
Das Berichtsheft soll die gesamte Ausbildung dokumentieren. War der Azubi nicht im Ausbildungsbetrieb, sondern in der Berufsschule, muss er dazu also ebenfalls einen Bericht schreiben. Und auch hier gilt, dass der Azubi die Lerninhalte, die im Unterricht behandelt wurden, kurz erläutern sollte.
War der Azubi krank, hatte er Urlaub oder hat er aus anderen Gründen gefehlt, muss er das ebenfalls vermerken. Dabei reicht aber, wenn er lediglich notiert, dass er krank war oder Urlaub hatte. Näher darauf eingehen, muss er nicht. Der Vermerk sorgt lediglich dafür, dass die Aufzeichnungen vollständig sind.
Komplettiert wird das Berichtsheft durch das Deckblatt. Das Deckblatt ist wie eine Übersicht aufgebaut. Es listet den Ablauf der Ausbildung auf und gibt an, welche Berichte zum jeweiligen Ausbildungsbaustein gehören.
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Papierform
Der Azubi kann sein Berichtsheft auch elektronisch führen. In diesem Fall muss er seine Berichte aber ausdrucken und in eine Mappe oder einen Schnellhefter einsortieren. Denn der zuständigen Stelle muss er sein Berichtsheft als echtes Berichtsheft vorlegen.
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Unterschriften
Der Azubi muss seine Berichte von Hand unterschreiben. Und auch der Ausbilder muss die Berichte mit Angabe des Datums unterschreiben, nachdem er sie kontrolliert hat. Der Azubi sollte unbedingt darauf achten, dass alle Unterschriften samt Datumsangaben komplett sind.
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Übersicht:
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