BAföG und andere Förderprogramme für Azubis, 1. Teil
BAföG gibt es nur für Studenten? Falsch! In Deutschland hat die Bildung einen hohen Stellenwert. Weil der Gesetzgeber verhindern möchte, dass die Ausbildung an den wirtschaftlichen Verhältnissen scheitert, gewährt er finanzielle Unterstützung. Dabei gibt es von der klassischen Berufsausbildung bis hin zum Hochschulstudium für fast alle Ausbildungsformen passende Förderungen.
In einem zweiteiligen Beitrag stellen wir BAföG und andere Förderprogramme für Azubis vor!:
Inhalt
BAföG
Neben Studenten können auch Azubis unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf BAföG haben. Entscheidend dabei ist die Art der Ausbildung.
Denn während duale Ausbildungen, zu denen beispielsweise Berufsausbildungen in einem Ausbildungsbetrieb gehören, nicht gefördert werden können, ist BAföG für schulische Ausbildungen möglich.
Erhält der Azubi BAföG, wird er grundsätzlich über die gesamte Dauer der Ausbildung gefördert. Im Unterschied zum Studium muss das BAföG, das der Azubi als Schüler bekommen hat, nach dem Ende der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden.
Was wird mit BAföG gefördert?
Voraussetzung für einen Anspruch auf BAföG ist, dass der Azubi bei Beginn der Ausbildung noch keine 45 Jahre alt ist.
Die Förderung ist möglich, wenn der Azubi eine der folgenden Schulen besucht:
- weiterführende allgemeinbildende Schule
- Fachschule, Fachoberschule oder Berufsfachschule
- Berufsaufbauschule
- Abendhauptschule, Abendrealschule oder Abendgymnasium
- Berufskolleg
- höhere Fachschule oder Akademie
- private Berufsakademie
Als Schüler einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule gibt es für den Anspruch auf BAföG noch eine weitere Bedingung. So darf der Azubi in diesem Fall nicht mehr bei seinen Eltern wohnen. Für die anderen Schulformen gilt diese Einschränkung nicht.
Betriebliche und überbetriebliche Ausbildungen, also duale Ausbildungen und Lehren an Berufsschulen, sind von einer Förderung durch BAföG ausgeschlossen.
Wie hoch ist das BAföG?
Wie viel BAföG der Azubi bekommt, hängt von seinem Bedarf ab.
Dabei setzt sich der Bedarf in aller Regel aus drei Bestandteilen zusammen:
-
Grundbedarf
-
Wohnpauschale
-
Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung
Hat der Azubi bereits Nachwuchs, bekommt er außerdem einen Kinderbetreuungszuschlag.
Auch wenn sich der BAföG-Satz nach dem Bedarf des Azubis richtet, bemisst er sich nicht nach den individuellen Lebensumständen. Stattdessen hat der Gesetzgeber die Bedarfssätze für BAföG-Berechtigte einheitlich festgelegt.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt auf seiner Webseite eine Tabelle bereit, in der die Bedarfssätze aufgelistet sind. Insgesamt bewegen sie sich in einem Rahmen zwischen 632 Euro und 934 Euro pro Monat.
Von dem ermittelten Bedarf wird aber meistens noch etwas abgezogen. Denn in die Berechnung fließen mehrere Faktoren ein. Dazu gehören unter anderem das Einkommen der Eltern, die Anzahl der Geschwister, das Einkommen und Vermögen des Azubis oder auch die Kosten für die eigene Wohnung.
Mit dem BAföG-Rechner kann der Azubi ermitteln, ob und in welcher Höhe er BAföG bekommen kann. Auf der gleichen Seite findet er außerdem weitere Informationen rund um die Förderung und den Link zur Online-Antragsstellung.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Bei der Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, handelt es sich um eine Fördermaßnahme für junge Leute, die eine Berufsausbildung anfangen wollen und dabei finanzielle Hilfe brauchen.
Ein Antrag auf BAB ist möglich, wenn sich der Azubi für eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf entscheidet. Voraussetzung ist, dass er während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern wohnt, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist.
Als Faustregel für eine zu große Entfernung gilt, wenn die Fahrzeit pro Strecke eine Stunde oder mehr beträgt.
Was wird mit BAB gefördert?
Die Berufsausbildungsbeihilfe wird grundsätzlich nur für die erste Berufsausbildung gewährt.
Wichtig ist, den Antrag frühzeitig zu stellen, am besten noch vor dem Start der Ausbildung.
Wenn der Antrag bewilligt wird, wird das Geld nämlich rückwirkend nur bis zu dem Monat gezahlt, in dem die BAB beantragt wurde. Beginnt der Azubi seine Ausbildung zum Beispiel am 1. August, reicht den Antrag aber erst am 20. Oktober ein, bekommt er die Leistungen rückwirkend nur bis zum 1. Oktober.
Die Monate August und September werden nicht berücksichtigt und würden dem Azubi damit verloren gehen.
Die Förderung durch die BAB ist für folgende Maßnahmen möglich:
-
betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
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betriebliche Berufsausbildung nach Teil 2 des Pflegeberufegesetzes
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Besuch einer Fachschul-, Fachoberschul- oder Berufsfachklasse
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Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, kurz BvB
-
Assistierte Ausbildung, kurz AsA; diese Form der Ausbildung richtet sich an Azubis, die während der Lehre eine qualifizierte Betreuung brauchen, zum Beispiel Förderunterricht als zusätzliche Unterstützung
Weitere Auskünfte zur BAB bekommt der Azubi bei seiner örtlichen Arbeitsagentur und im dortigen Berufsinformationszentrum. Die Arbeitsagentur berät zum Thema und hält die Antragsformulare bereit.
Schulische Ausbildungen und Berufsausbildungen in Kombination mit einem Studium können durch die BAB nicht gefördert werden. Für diese Ausbildungen ist stattdessen BAföG als Förderung vorgesehen.
Wie hoch ist die BAB?
Die Höhe der Förderung richtet sich nach den individuellen Umständen. Derzeit liegt der Höchstsatz bei 781 Euro monatlich. In die Berechnung fließt das Jahreseinkommen des Azubis und das Einkommen seiner Eltern oder seine Ehe- bzw. Lebenspartners ein.
Allerdings werden die Einkommen nicht in voller Höhe angerechnet, weil jedem ein gewisser Grundfreibetrag zusteht. Dieser beläuft sich auf 80 Euro monatlich für den Azubi, 2.415 Euro für seine verheirateten Eltern und 1.605 Euro für den Partner.
Nur das Einkommen, das nach Abzug der Freibeträge zur Verfügung steht, darf bei der Berechnung der BAB berücksichtigt werden. Möchte der Azubi ausrechnen, ob und wie viel BAB er bekommen würde, kann er den BAB-Rechner der Bundesarbeitsagentur nutzen.
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